Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe

im Landkreis Spree-Neiße

Das Land Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von fast 1,1 Miliionen Hektar (entspricht 37 Prozent der Landesfläche). Es sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige „natürliche“ Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

(Die Waldbrandgefahrenstufe kann von der örtlichen Stufe abweichen! Bitte fragen Sie unsere Campingplatzleitung)

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

§ 23 Umgang mit Feuer Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
§ 37 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig… den Verpflichtungen zum vorbeugenden Waldbrandschutz nach § 20 Abs. 1 nicht oder nur unvollständig nachkommt. Link zum Waldgesetz


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