Reservierungsbedingungen Waldcamping Am Großsee
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Verträge mit Waldcamping Am Großsee, Inh. René Jahn, Teerofen 9A, 03185 Tauer
Die Geschäftsbedingungen sind wie folgt gegliedert:
A. Geltungsbereich
B. Allgemeine Bedingungen
C. Besondere Bedingungen für die Ferienunterkünfte (Bungalow, Wohnwagen u. ä.)
D. Zustandekommen des Vertrages
E. Hinweise zur Datenverarbeitung / Schlussbestimmungen
A. GELTUNGSBEREICH
Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gelten die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe Ihres Buchungswunsches gültigen Fassung.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sind nur nach unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform wirksam.
Um die Einhaltung behördlich geforderten Maßnahmen (z. B. Corona-Pandemie) zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Campinggäste und Mitarbeiter einseitig durch den Campingplatzbetreiber geändert werden.
Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen, Änderungen von gastronomischen Angeboten, Änderung und ggf. Ausfall des Angebotes an sonstigen Dienstleistungen, Nutzungseinschränkung oder Nutzungsverbot der Campingplatz-Infrastruktur, wie z.B. Sanitärräume, Aufenthaltsräume, Badestrand usw.
Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch den Campingplatzbetreiber haben KEINEN Einfluss auf den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preis. Die Änderungen der vereinbarten Leistung müssen dabei für den Gast nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Maßnahmen, wie z.B. dem Abstandsgebot, stehen. Diese Maßnahmen können und werden sich im Laufe der Zeit ändern.
B. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
§ 1 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die verbindliche Buchung erfolgt direkt nach der Zahlung des Preises bzw. einer Anzahlung von 20% auf die voraussichtlichen Gesamtkosten.
§ 2 Rücktritt/Umbuchung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren.
(2) Für jede Stornierung bis zu 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro.
(3) Es fallen für sämtliche Buchungen und alle Buchungsoptionen die folgenden Stornierungsgebühren (ausgehend vom bestätigten Gesamtpreis) an, mindestens jedoch 15 Euro:
bei Stornierungen | Standplatz | Mietunterkunft |
---|---|---|
bis 30 Tage vor Mietbeginn | 15 Euro | 15 Euro |
30 bis 21 Tage vor Mietbeginn | 10 % | 30 % |
ab 20 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn | 20 % | 50 % |
ab 13 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn | 50 % | 80 % |
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn | 80 % | 80 % |
am gebuchten Anreisetag oder bei Nichtanreise | 90% | 100 % |
Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch, bspw. infolge ganzer oder teilweise Neuvermietung des Objekts, nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(4) Eine kostenfreie Umbuchung kann einmalig innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis zu 30 Tage vor der geplanten Anreise vorgenommen werden.
(5) Bei Nichtanreise oder vorherige Abfahrt sind Sie zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
(6) Wir können von dem Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die Buchungsoption vor dem gebuchten Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie bspw. Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien und vergleichbare Ausbrüche von Seuchen sowie Krankheiten, Streiks und Aussperrungen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge zurückerstattet; In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Buchungsoption zu informieren. Weitergehende Ansprüche werden nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
(7) Der Campingplatzbetreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten z.B. falls
1.) Ein Reiseteilnehmer Anzeichen einer ansteckenden Krankheit zeigt.
2.) Ein Reiseteilnehmer die behördlich geforderten Maßnahmen (bspw. Corona-Pandemie) des Campingplatzes nicht einhält.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung und Covid-19-Schutz.
§ 3 Gewährleistung, Haftung des Anbieters
(1) Wir haften für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
(2) Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, einschließlich solcher aus vorvertraglicher Beratung und unerlaubter Handlung, sind beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
§ 4 Allgemeine Regeln zur Nutzung des Campingplatzes
(1) Anmeldung / Betreten des Platzes / Verantwortlichkeit für Dritte
Das Betreten des Campingplatzes ist Ihnen und Ihren Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Besuch empfangen, so bitten wir um Anmeldung vor dem Betreten des Campingpplatzes und die Begleichung der gültigen Besuchergebühren. Selbstverständlich können Sie Ihren Besuch anmelden. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Der Campingplatz liegt im Naturpark Schlaubetal mit angrenzenden Naturschutzgebieten und einem See. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von Gewässern hin und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder entsprechend. Eine Haftung für Unfälle und Verletzung sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum wird nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Wenn alle Rücksicht nehmen und die Regeln des Zusammenlebens beachten, steht einem angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatzes nichts im Wege.
(2) An- und Abreise
Die zugewiesene Standfläche steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung, die Unterkünfte ab 15.00 Uhr. Eine Anreise ist nur außerhalb der Ruhezeiten (vgl. § 4 Absatz (4)) möglich.
Mit Rücksicht auf andere Gäste bitten wir Sie, am Tag der Abreise mit dem Abbau des Zeltes und/oder des Wohnwagens/Wohnmobilds nicht vor 7.00 Uhr zu beginnen.
Bitte räumen Sie den Standplatz bis 11.00 Uhr, die Unterkünfte bitte bis 10.00 Uhr. Natürlich können Sie unseren Campingplatz am Abreisetag nach Absprache auch bis um 17.00 Uhr nutzen, wir berechnen Ihnen dann lediglich die Standplatzgebühren.
(3) Standplätze/Stellplätze
Der Campingplatz ist in Standplätze und Stellflächen eingeteilt, die nummeriert und gekennzeichnet sind. Sie tragen dafür Sorge, dass die Ihnen zugedachte Standfläche eingehalten wird. Sollten Sie den Wunsch haben, einen anderen Platz zu belegen, ist Kontakt zur Campingplatzleitung aufzunehmen.
Einfriedungen und das Ziehen von Gräben sind auf den Standplätzen nicht zulässig. Bitte verzichten Sie auf Folien und luftundurchlässige Vorzeltteppiche.
(4) Ruhezeiten / Störender Lärm
Besonders am Herzen liegt uns die Ruhe unserer Gäste. Sollten Sie die Nachtruhe stören, sehen wir uns leider gezwungen einen Platzverweis auszusprechen.
Die Ruhezeiten sind von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Die Ruhezeiten sind im Interesse aller Gäste einzuhalten.
Fahrzeugverkehr auf dem Platz soll in dieser Zeit vermieden werden. Gibt es einen dringenden Grund, in dieser Zeit den Platz zu verlassen, ist dies nach Rücksprache mit der örtlichen Campingplatzleitung oder bei Gefahr in Verzug selbstverständlich möglich.
(5) Ordnung / Sauberkeit
Unsere Gäste legen Wert auf einen gepflegten Campingplatz. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Standplatz sauber zu halten. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihr Schmutzwasser in die vorhandenen Ausgüsse zu entleeren. Helfen Sie uns Müll zu vermeiden, den anfallenden Müll zu sortieren und diesen in den dafür vorgesehenen Behältern im Recyclingbereich zu entsorgen.
(6) Haustiere
Hunde, mit Ausnahme von gefährlichen Hunden im Sinne des § 8 HundehV Brandenburg, sind auf unserem Platz willkommen. Lieber Hundebesitzer, bitte denken Sie daran, dass es viele Kinder und Erwachsene gibt, die Angst vor Hunden haben. Führen Sie Ihren Hund bitte nur an der Leine und lassen Sie ihn nicht frei laufen, auch nicht auf Ihrem Standplatz. Sollte Ihr Hund sein Geschäft einmal im Campingbereich verrichten, entfernen Sie die Bescherung bitte sofort. Wenn Sie keine Tüte zur Verfügung haben, finden Sie diese in der Rezeption. Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf Kinder, für diese kann ein Hund sehr gefährlich werden. Es gilt eine Leinenpflicht in den Brandenburger Wäldern.
(7) Fahrzeuge
Mit Rücksicht besonders auf unsere kleinen Gäste dürfen Fahrzeuge nur auf gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo bewegt werden. Wege und Zufahrten sind immer freizuhalten. Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Auto. Fahrzeuge der Gäste dürfen nur auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden.
Pro Standplatz ist nur ein Fahrzeug zulässig. Zusätzliche Fahrzeuge können nur akzeptiert werden, wenn diese angemeldet sind und ausreichend Platz vorhanden ist. Lieferwagen und LKW sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Mofas und Motorroller dürfen auf dem Platz nicht gefahren werden.
(8) Grillen / offenes Feuer
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur mit Elektro- oder Gasgrill. Holzkohlegrill und Lagerfeuer sind verboten, das gilt auch für die Strandbereiche am Großsee sowie in den angrenzenden Wäldern.
(9) Hausrecht
Bei groben Verstößen gegen die Campingplatz- und Hausordnung werden wir im Interesse aller Gäste eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall müssen wir leider einen Platzverweis aussprechen. Sollten Sie die Nachtruhe stören oder Hunde frei auf dem Platz laufen lassen, sehen wir uns leider gezwungen, einen Platzverweis ohne vorherige Verwarnung auszusprechen. In diesem Fall sind 100 % des vereinbarten Preises zu bezahlen. Die Manager des Campingplatzes nehmen das Hausrecht wahr und können jederzeit ein Aufenthaltsverbot aussprechen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(10) Gewerbeausübung
Handel, Verkauf, Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus, nicht gestattet.
(11) Sanitärgebäude
Die Benutzung der Anlagen ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in und zwischen den Anlagen nicht spielen. Bitte halten Sie die Anlagen sauber und melden Sie jede Verschmutzung zwischen den Reinigungszeiten an der Rezeption.
(12) Müllentsorgung
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll am Müllsammelplatz. Die Behälter für die einzelnen Wertstoffe sind eindeutig gekennzeichnet. Bitte denken Sie an die entstehenden Kosten, die auch an Sie weiter gegeben werden müssen, wenn der Müll unsortiert abgegeben wird. Das Mitbringen von Hausmüll führt zum Platzverweis.
Sperrmüll kann auf entsprechenden Werkstoffhöfen oder zu Hause entsorgt werden.
(13) Wasserzapfstellen
Wasserzapfstellen dürfen nicht verändert werden. Die Armaturen dürfen nicht mit Anbauteilen versehen werden. Das Entsorgen von Abwasser an den Wasserstellen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.
(14) Abwasser-/Fäkalienentsorgung
Bitte entsorgen Sie Abwasser in den dafür vorgesehenen Ausgüsse hinter dem Sanitärgebäude. Das Versickernlassen von Abwasser an den Standplätzen ist nicht gestattet. Für Fäkalien stehen ebenfalls spezielle Ausgüsse zur Verfügung. Bitte verwenden Sie nur Sanitärflüssigkeiten, die biologisch abbaubar sind.
(15) Strom- / Gasanlagen
Die elektrischen Anschlüsse dürfen nicht verändert werden. Die feste Verlegung von Stromkabeln ist nicht gestattet. Die Gasanlagen in allen Campingfahrzeugen müssen alle zwei Jahre auf Dichtigkeit überprüft werden. Wir behalten uns vor, den Aufenthalt von der Vorlage einer Prüfbescheinigung abhängig zu machen. Bei Zuwiderhandlungen übernehmen wir keine Haftung für evtl. auftretende Schäden.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unser gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels notwendig ist.
(16) Campingplatz- und Hausordnung
Es gilt die aktuelle Campingplatz- und Hausordnung. Diese hängt in den Schaukästen, liegt in der Rezpetion aus und wird online auf unserer Webseite bereitgehalten.
C. Besondere Bedingungen für die Ferienunterkünfte (Bungalow, Wohnwagen u. ä.)
(1) Die Nutzung der Mietunterkunft beginnt am ersten Miettag (Anreisetag). Die Anreisezeit entnehmen Sie bitte der Reservierungsbestätigung. Voraussetzung ist die Entrichtung des vollständigen Vertragspreises und die Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro.
Der Mieter oder dessen Beauftragter wird sich in der Rezeption zur Erledigung aller Formalitäten unter Vorlage der Reservierungsbestätigung und Personalausweises (Reisepass) anmelden. Mit der Übergabe der Schlüssel, Hinterlegung der Kaution und Einweisung beginnt die vertragsgemäße Nutzung der Mietunterkunft. Die Abreise erfolgt am letzten Miettag. Die Abreisezeit entnehmen Sie bitte der Reservierungsbestätigung. Das Mietobjekt wird sauber übergeben und ebenso zurückgenommen. Anderenfalls wird eine Reinigungsgebühr von 75,00 Euro erhoben.
Die Abmeldung ist in der Rezeption vorzunehmen und die Schlüssel zu übergeben. Danach erfolgt die Rücknahme der Mietunterkunft durch den Platzwart oder dessen Beauftragten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietunterkunft erhalten Sie die hinterlegte Kaution in voller Höhe zurück.
§ 2 Rauchverbot / Haustiere
(1) Das Rauchen ist in den Urlaubsunterkünften nicht gestattet.
(2) Das Mitbringen von Haustieren aller Art ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr von 100,- Euro zu erheben..
§ 3 Behandlung der Unterkünfte
Sie und Ihre Begleiter und Besucher sind verpflichtet, die Mietobjekte und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Schäden an dem Objekt und/oder dem Inventar schuldhaft verursachen, sind Sie verpflichtet, diese zu ersetzen. Durch Ihre Begleiter oder Besucher schuldhaft verursachte Schäden sind von diesen gleichsam zu ersetzen. Sollten bei der Übernahme Schäden vorhanden sein, sind diese sofort an der Rezeption zu melden. Die Inventarliste sollte bei Einzug daher durch Sie überprüft werden.
§ 4 laufende Reinigung / Endreinigung
Die täglichen Haushaltsreinigungen werden durch Sie erledigt, wie z.B. Geschirrspülen, Müll in die dafür vorgesehenen Container sortieren usw. Müllentsorgung, Geschirrreinigung und das geordnete Hinterlassen der Einrichtungsgegenstände obliegen ebenfalls Ihnen. Wenn diese Aufgaben von uns erledigt werden müssen, werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.
Sollte am Abreisetag durch größere Verschmutzungen eine spezielle und längere Reinigung notwendig sein, wird diese dem Gast extra berechnet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns geringere als die in Rechnung gestellten Kosten entstanden sind.
D. Zustandekommen des Vertrages
Sie haben die Möglichkeit im Rahmen unseres Internetauftritts unter www.GrossSee.de Buchungswünsche z.B. für die Nutzung von Stand-/Stellplätzen und Ferienunterkünften („Buchungsoption“) für eine bestimmte Dauer anzugeben (der Umfang der Buchungsoptionen kann variieren). Nach Eingabe der persönlichen Daten und weiteren Hinweise ihrerseits wird Ihr Reservierungswunsch per E-Mail an uns übermittelt. Sie erhalten ebenfalls eine E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Zeitnah erhalten Sie aufgrund Ihrer Angaben entweder einen Kostenvoranschlag bei einer Anfrage oder eine Reservierungsbestätigung mit Kostenvoranschlag bei einer Reservierung.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden und die Übergabe an den Mieter zu verweigern oder die sofortige Räumung zu verlangen, wenn der Meter
– die Entrichtung der vereinbarten Restzahlung nicht erfolgt ist,
– trotz Abmahnung durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt,
– den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt oder
– gegen die Campingplatz- und Hausordnung verstößt.
E. Hinweise zur Datenverarbeitung / Schlussbestimmungen
§ 1 Datenverarbeitung
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten Ihrer Person und von ggf. weiteren Vertragspartnern. Ohne Ihre Einwilligung erheben wir Bestands- und Nutzungsdaten, verarbeiten oder nutzen diese nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen abrufbar unter: https://www.grosssee.de/rechtliches/datenschutzerklaerung/
§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(01.10.2021)
Die Reservierungsbedingungen können Sie sich auch herunterladen:
Reservierungsbedingungen/AGB für Waldcamping Am Großsee (pdf-Datei)
Absicherung für die Reise
Die Camping-Versicherung nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.
Die Camping-Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt. Die Kombination mit dem Camping-Reiseschutz bietet optimalen Schutz: Neben den Leistungen der Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich die Krankenversicherung, eine Gepäck- und Inhalts-Versicherung sowie die Absicherung von Sportgeräten.
Absicherung für die Reise
Urlaub ohne Ende statt bitterem Urlaubsende.
In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Camping Reiserücktritts-Versicherung abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.
Beachten Sie bitte: Voraussetzung für den zusätzlichen Schutz gegen Corona ist der Abschluss der Camping-Versicherung!